Wohnungsbrand - eine tödlich verletzte Person
29.11.2014, 02:15 - 04:20 Uhr
Ort | Leverkusen - Steinbüchel |
Kräfte | Berufsfeuerwehr: ELW1, 2x HLF20, 2x DLK23/12, PTLF4000, GW-A, GW-L 2x RTW, 1x NEF, 2x NFS
Freiwillige Feuerwehr: Löschzüge Steinbüchel, Schlebusch 1x LF10, 1x HLF20, 1x LF16TS, 1x DLK23/12 |
Einsatzbericht
Die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen wurde am 29.11.2014 um 02:12 Uhr durch eine Vielzahl von Notrufen aus der Nachbarschaft zu einem Wohnungsbrand in Mathildenhof gerufen. Aufgrund der Aussagen der Anrufer war davon auszugehen, dass sich der Bewohner möglicherweise noch in der Wohnung befand. Sofort wurden zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr, Rettungswagen und Notarzt sowie die Ortslöschzüge Steinbüchel und Schlebusch der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert - insgesamt rückten 42 Einsatzkräfte aus. Vor Ort wurde die Wohnung in der Havelstr. 11 im Vollbrand angetroffen, starker Rauch und Flammen schlugen bereits aus zwei Fenstern. Die Wohnung war nicht mit Rauchmeldern ausgestattet, daher blieb der Brand lange unbemerkt. Über verschiedene Wege sind Einsatzkräfte gleichzeitig in die Wohnung im 1. OG eingedrungen und fanden den Bewohner bewußtlos vor, trotz sofortiger Rettung und Reanimationsversuche erlag der Bewohner (39) seinen Verletzungen. Aus dem Haus wurden zwei Personen und zwei Katzen gerettet. Die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG stellte zur Aufnahme und Betreuung der evakuierten Bewohner einen Linienbus zur Verfügung. Zwei Notfallseelsorger kümmerten sich um die betroffenen Personen und Angehörigen. Gegen 03:45 Uhr konnten bereits einige Kräfte die Einsatzstelle verlassen. Während der umfassenden Maßnahmen vor Ort stellten Einsatzkräfte der Ortslöschzüge Bürrig und Schlebusch den Grundschutz im Stadtgebiet sicher. Um 04:20 Uhr war der Einsatz beendet, die Wohnung ist durch den Brand so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sie nicht mehr bewohnbar ist. Die Kriminalpolizei hat die Wohnung versiegelt und übernimmt die Brandursachenermittlung.
Hinweis zu Rauchwarnmeldern:
Gerade in den Nachtstunden kommt es häufig zu gefährlichen Brandausbrüchen in Wohnungen, bei denen sich der Rauch innerhalb von Sekunden ausbreiten kann. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Die Rauchwarnmelder verhindern keine Brände, sie können jedoch frühzeitig vor Rauchentwicklung in der Wohnung warnen und durch das laute Signal schlafende Menschen und Tiere wecken.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits zum 01.04.2013 zur Pflicht gemacht. Seit dem müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit den Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ältere Wohnungen und Häuser müssen bis zum 31.Dezember 2016 nachgerüstet werden. Die batteriebetriebenen Geräte können problemlos selbst nachträglich in der Wohnung montiert werden und erfordern keinen großen Installationsaufwand.
Hinweise zu Rauchmeldern finden Sie auch hier....
gezeichnet BAR Tscherney/ BA Fricke
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